Heilmittelverordnung

Wenn das Rezept (sprich Heilmittelverordnung) nicht richtig ausgefüllt wird, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig als zur Korrektur noch einmal zu Ihrem Arzt zu laufen. Manchmal bleibt es nicht bei einem Mal. Um Ihnen die Rennerei zu ersparen, haben wir für Sie einen kleinen Leitfaden erstellt, damit Sie wissen, auf was Sie achten müssen. Die Einzelnen Schritte haben wir numeriert und die Zahlen den jeweiligen roten Pfeilen zugeordnet.

Blankoformularbedruckung Vordruck-Muster 8 bis 15

1. Erstverordnung und Folgeverordnung

  • Wenn Sie zum ersten Mal ein Rezept erhalten, dann muss unbedingt „Erstverordnung“ angekreuzt sein.
  • Jedes Folgerezept muss als solches ausgewiesen werden.
  • Wie viele Rezepte Sie bekommen  hängt vom Indikationsschlüssel ab. Mehr darüber erfahren Sie unter Punkt 7.
  • Haben Sie Ihr Kontingent erreicht und benötigen dennoch weitere Behandlungen, dann kann Ihnen der Arzt weitere Rezepte verschreiben, muss dies aber begründen. (Siehe Pfeil 1a). Ab diesen Zeitpunkt ist der Arzt auch nicht mehr an die Verordnungsmenge gebunden. (Siehe Punkt 4).

Achtung: Erstverordnung und Folgeverordnungen beziehen sich auf 1 Diagnose. Wenn Sie mehrere Beschwerden haben, dann können  Sie für jede Diagnose ein Rezept mit den notwendigen Folgeverordnungen bekommen.

2. Hausbesuch ja oder nein

Ein Kästchen muss angekreuzt sein: Hausbesuch ja oder nein. Selbst wenn Sie keinen Hausbesuch benötigen und wir die kostengünstigere Variante (nämlich keinen Hausbesuch) wählen, erklären die Krankenkassen das Rezept für ungültig. D.h. wir würden kein Geld für unsere Behandlung bekommen.

Also bitte unbedingt darauf achten, dass ja oder nein angekreuzt ist.

3. Therapiebericht ja oder nein

Dasselbe wie in Punkt 2 gilt für den Therapiebericht.

4. Die Verordnungsmenge

Im übrigen muss überall dort wo ein roter Pfeil ist etwas ausgefüllt sein. Der einzige Sonderfall ist Pfeil 1a.

  • Die maximale Verordnungsmenge für ein Rezept  ist in der Regel 6 x.
  • Ausnahmen bilden phystiotherapeutische Behandlungen bei Erkrankungen des Nervensystem – wie Schlaganfall, M. Parkinson, MS etc. –  oder Manuelle Lymphdrainagen mit dem Indikationsschlüssel LY3  (Siehe Punkt 7) bei Erkrankungen des Herz-Kreislaus – oder Lymphsystems und bei Muskoviszidose.
  • wird die maximale Verordnungsmenge für ein Rezept überschritten (außer bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls) ist das Rezept ungültig.
  • auf alle Fälle muss dort eine Zahl stehen.

5. Heilmittel (sprich Behandlungsarten)

  • Egal welche seltsam klingenden Therapien wir Physiotherapeuten anbieten, beschränkt sich der Heilmittelkatalog auf ein paar wesentliche Grundbehandlungen:
    Krankengymnastik
    KG-Gerät
    Massage
    Manuelle Lymphdrainage
    KG(Krankengymnastik)-Muskoviszidose
    KG-ZNS
    Elektrotherapie
    Wärmetherapie
    Kältetherapie
    D1
  • Verschreibt der Arzt Krankengymnastik haben wir eine relativ große Freiheit in der Auswahl unserer Behandlungstechniken.
  • Verschreibt der Arzt Massage, dann dürfen wir nur massieren. Zu empfehlen ist immer die Verschreibung von Krankengymnastik, weil diese immer auch Massagetechniken enthält und wir Physiotherapeuten mehr  Flexibilität in der Behandlung haben.
  • bei der Verschreibung der Wärmetherapie, sollten Sie mit dem Arzt definieren ob er Fango, Heißluft oder Heiße Rolle meint. Wenn nichts näheres dabei steht, bezahlen die Krankenkassen automatisch die günstigste Variante und das wäre Heißluft.
Achtung: D1 ist bei komplexen Schäden angebracht. Ihnen steht mehr Zeit und mehr Therapien zur Verfügung. Mit D1 erhöht sich die Behandlungszeit aufs doppelte und haben die Auswahl von Krankengymnastik, KG-Gerät und Massage über Manuelle Therapie bis hin zur Elektro-, Kälte- und Wärmetherapie.
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6. Anzahl pro Woche

Wenn hier nichts steht ist das Rezept ungültig.

7. Indikationsschlüssel

Der Indikationsschlüssel entscheidet über die Art und Häufigkeit der Behandlung. Deswegen sollten Sie hier besonders darauf achtgeben.

Die Meisten Indikationsschlüssel bestehen aus einer Buchstabenkombination, einer Zahl und einem weiteren Buchstaben. Indikationsschlüssel, die mit PN, CS und GE beginnen fehlt die Zahl. Bei den folgenden Buchstabenkombinationen muss eine Zahl stehen. Sie entscheidet über die Verordnungsmenge.

Z.B. EX1a bedeutet, dass Sie insgesamt nur ein Rezept mit maximal 6 Behandlungseinheiten bekommen.

EX2a erlaubt ihnen 3 Rezepte mit insgesamt 18 Behandlungen.

EX3a erlaubt Ihnen 5 Rezepte mit insgesamt 30 behandlungen

  • WS steht für Wirbelsäulenerkrankungen
  • EX für Erkrankungen des Beckens und der Arme und Beine
  • AT für Erkrankungen der Atemorgane
  • LY für Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und Lymphsystems.

8. Das Leid mit den Diagnosen

Achten Sie darauf, das auf Ihrem Rezept nur eine Diagnose – und zwar die Richtige – steht. Sie könnten nämlich für jede Diagnose ein Rezept mit Folgeverordnungen bekommen. Dies macht Sinn, wenn der Arzt bei Ihnen tatsächlich mehrere Diagnosen stellen könnte. Stehen jedoch mehrere Diagnosen auf einem Rezept , können sie kein zusätzliches Rezept für die einzelnen Diagnosen fordern und beschränken sich auf ein Behandlungsminimum.

9. Unterschrift und Stempel des Arztes

Und natürlich geht ohne Unterschrift und Stempel des Arztes gar nichts. Trotzdem wird auch dies manchmal vergessen.

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06181-9067344